Fort- und Weiterbildungen
Sachkundeprüfung
nach § 34 a GewO
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Fort- und
Weiterbildungen Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO
Was sind Fort- und Weiterbildungen?
Die Albert Akademie klärt auf
Die Qualifikation von Mitarbeitern erfolgt häufig über Fort- und Weiterbildungen. Im alltäglichen Sprachgebrauch werden beide Begriffe oft synonym verwendet – Fortbildung und Weiterbildung. Doch sie bedeuten nicht das gleiche. Die Unterscheidung zeigt klar, wann welche Bildungsmaßnahme gewählt werden sollte – und wer dann für die Finanzierung aufkommt.
Die Fortbildung
Der Begriff der Fortbildung ist im Berufsbildungsgesetz (§ 1 Abs. 4 BBiG) geregelt. Für eine Fortbildung wird ein Berufsabschluss sowie einschlägige Berufserfahrung benötigt. Das Ziel der Fortbildung ist, die „berufliche Handlungsfähigkeit“ im aktuellen Tätigkeitsfeld zu gewährleisten (Anpassungsfortbildung), also beispielsweise auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben, oder zu erweitern (Aufstiegsfortbildung), etwa zur Übernahme neuer Aufgaben.
Fortbildungen werden von Kammern, Berufsverbänden und Fort- und Weiterbildungsträgern angeboten. In der Regel trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Fortbildung.
Die Weiterbildung
Die Weiterbildung dient dem Ausbau der im Berufsleben bereits erworbenen Fertig- und Fähigkeiten und erweitert den beruflichen Handlungsspielraum über die aktuell ausgeübte berufliche Tätigkeit hinaus. So eine Zusatzqualifikation kann z. B. dazu dienen, Positionen als Fach- und/oder Führungskraft im Unternehmen zu erreichen – oder aus der Arbeitslosigkeit heraus eine (höherwertige) Anstellung zu bekommen. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung wird mit einem Zertifikat dokumentiert, das die erworbenen Qualifikationen bescheinigt.
Weiterbildungen werden von zertifizierten Weiterbildungsträgern und (Fach-) Hochschulen oder Fernuniversitäten angeboten. Die Finanzierung kann (freiwillig) vom Arbeitgeber übernommen werden, der sowohl von der höheren Qualifikation des oder der Mitarbeitenden als auch vom Motivationsschub auf dieser Seite profitieren kann, muss aber nicht. Bei privater Finanzierung besteht die Möglichkeit, staatliche Fördergelder in Anspruch zu nehmen. Über das Qualifizierungschancengesetz werden der Arbeitsagentur durch den Bund umfangreiche staatliche Fördermittel für Weiterbildung zur Verfügung gestellt.
Wir – die Albert Akademie
Zertifizierter Bildungsträger
Als moderner Bildungsträger, zertifiziert nach AZAV mit der Registrierungs-Nr.: 31T1213342/2 nach DIN ISO 9001:2015 durch die Dekra Certification GmbH, wollen wir Sie gerne auch online mit allen Informationen rund um unsere Angebote und das Thema Fort- und Weiterbildungen versorgen. Dies ermöglicht außerdem die Förderung Ihrer Teilnahme durch die Arbeitsagenturen, Jobcenter und andere Kostenträger.
Bei uns finden sie, egal ob als Selbstzahler oder von Unternehmen unterstützt, die passende Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme. Schauen sie rein oder rufen Sie an. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Anliegen.