Die Albert Akademie
Vermittlungsgutschein
Was ist ein
Vermittlungsgutschein
Ausbildungssuchende, von der Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende oder Arbeitslose können bei der Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
- Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
unterstützen (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung). Bei Vorlage eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist unser Qualifizierungs-, Fort- und Weiterbildungsangebot für Sie kostenfrei. Unsere Leistungen werden dann direkt mit der Agentur für Arbeit/dem Jobcenter abgerechnet – für Sie entstehen keine weiteren Kosten.
Vermittlungs-
gutschein
Was, Wie, Wann...
Frage 1
Was ist ein Aktivierungs-Vermittlungsgutschein (AVGS) und wofür benötige ich diesen?
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Ausbildungssuchende, von der Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende oder Arbeitslose die Leistungen eines zugelassenen Trägers nach AZAV kostenlos in Anspruch nehmen.
Der AVGS zugelassene Träger kann später bei Erfüllung Ihrer persönlichen Voraussetzungen die erbrachte Leistung entsprechend beim Jobcenter bzw. bei der Agentur für Arbeit abrechnen.
Es gibt drei verschiedene Arten von Maßnahmen:
- MAT (Maßnahmen bei einem Träger, etwa Weiterbildungen)
- MAG (Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, etwa eine Eignungsfeststellung)
- MPAV (Maßnahmen bei einer privaten Arbeitsvermittlung wie die Vermittlung durch diesen)
Bei der Aktivierung von Ausbildungssuchenden, von der Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitssuchenden oder Arbeitslosen steht deren berufliche Eingliederung im Vordergrund. Diese kann durch Vermittlungshemmnisse erschwert werden, insbesondere auf Grund der Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit.
Frage 2
Wie komme ich an einen AVGS?
Einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde (Jobcenter oder Agentur für Arbeit) beantragen. Der Erhalt eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines, liegt im Ermessen Ihres Jobcenters oder Ihrer Agentur für Arbeit. Diese(s) kann eine Förderung nach Absatz 1 bescheinigen, sowie das Maßnahmeziel und den Maßnahmeinhalt festlegen. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann zeitlich befristet oder regional beschränkt sein.
Frage 3
Wann bekomme ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein? Habe ich Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Die Agentur für Arbeit soll die Entscheidung über die Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins nach Absatz 4 von der Eignung und den persönlichen Verhältnissen der Förderberechtigten oder der örtlichen Verfügbarkeit von Arbeitsmarktdienstleistungen abhängig machen.
Von der Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, sowie Arbeitslose können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein während ihrer Beschäftigung beantragen. Leistungsbezieher von ALG-I können den AVGS bereits vom ersten Tag an beantragen und erhalten. Beachten Sie jedoch, dass dies KANN- Leistungen sind und die Ausstellung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein im Ermessen Ihrer zuständigen Behörde liegt.
Zu den von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden zählen auch
- Berufsrückkehrende (§ 20 SGB III),
- Hochschulabsolventen,
- Selbständige sowie
- in Transfer- oder Auffanggesellschaften Beschäftigte.
Hinweise darauf, ob Ihnen ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zusteht können Sie aus der Geschäftsanweisung der BA vom 20.10.2017 ersehen.
Quelle: www.arbeitsagentur.de